Hunderatgeber
Einreisebestimmungen für Hunde bei Reisen im Ausland

Bevor Du mit Deinem Hund ins Ausland reist, solltest Du Dich über die jeweiligen Bestimmungen Landes bei der Einreise informieren. Bespreche die Reise mit einem Tierarzt. Grundsätzlich wird innerhalb der EU folgendes benötigt:
- Microchip
- Heimtierausweis
- Tollwutimpfung
Wie kurzfristig sind benötigte Dokumente erhältlich?
Da es oft zu langen Wartefristen kommen kann, solltest Du Dich früh genug um die benötigten Sachen kümmern. Am besten erkundigst Du Dich bei Deinem örtlichen Tierarzt wie lang diese dauern, da die Wartezeiten von Arzt zu Arzt unterschiedlich sind.
Dokumente nicht vollständig - was passiert?
Sollten Deine Dokumente nicht vollständig sein, kann es bei Kontrollen dazu kommen, dass Dein Tier in Quarantäne genommen wird oder auf Deine Kosten zu Dir nach Hause transportiert wird.
Gesetzliche Einreisebestimmungen in folgenden Ländern:
- Belgien
- Bosnien-Herzegowina
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Großbritannien und Nordirland
- Irland
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Russische Förderation
- Schweden
- Schweiz
- Slowakische Republik
- Slowenien
- Spanien
- Tschechische Republik
- Türkei
- Ungarn
Belgien
Tierärztliche Bescheinigung der Tollwut-Impfung notwendig. Die Impfung muss mindestens 1 Monat vor Einreise erfolgt sein. Für Hunde unter 3 Monaten ist die Bescheinigung 6 Monate gültig, für ältere Hunde beträgt die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung 1 Jahr.
Bosnien-Herzegowina
Tierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis. Anerkannt für die Tollwut-Schutzimpfung ist ein 6-monatiger Impfschutz. Die Impfung muss mindestens 15 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Beide Bescheinigungen müssen im Internationalen Impfpass eingetragen sein. Eine tierärztliche Untersuchung kann gegen Entgelt auch am Grenzübergang vorgenommen werden.
Bulgarien
Impfbestimmungen wie üblich. Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 14 Tage, erforderlich.
Dänemark
Impfbestimmungen wie üblich. Sind keine 30 Tage zwischen Impfung und Einreise vergangen oder sind die Tiere jünger als 3 Monate, ist eine Gesundheitsbescheinigung erforderlich.
Verbotene Hunderassen:
Hunde der Rasse Pitbull Terrier und Tosa Inu und deren Kreuzungen sind in Dänemark verboten und dürfen nicht einreisen.
Folgende Hunderassen (und deren Kreuzungen) dürfen nicht einreisen, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden:
- American Staffordshire Terrier
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino (argentinische Dogge)
- American Bulldog
- Boerboel
- Kangal
- Zentralasiatischer Owtscharka
- Kaukasischer Owtscharka
- Südrussischer Owtscharka
- Tornjak
- Šarplaninac
Vor dem 17. März 2010 angeschaffte Tiere, dürfen unter folgenden Bedingungen einreisen:
- Dein Hund muss angeleint sein (max. 2 Meter Leine)
- Dein Hund muss einen Maulkorb tragen
- Du musst auf Nachfrage Dokumente vorweisen können, aus denen eindeutig hervorgeht, dass Du Deinen Hund vor dem 17. März 2010 angeschafft hast
Durchreise:
Handelt es sich nur um eine Durchreise, gilt das Verbot nicht. Jedoch dürfen die Hunde das Transportmittel nicht verlassen, abgesehen von kurzen Aufenthalten außerhalb des Transportmittels für einen Gassi Gang.
Deutschland (Rückkehr)
Beim Grenzübergang reicht der Nachweis einer wirksamen Tollwutschutzimpfung im Internationalen Impfpass aus.
Estland
Impfbestimmungen wie üblich. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis in Englisch, Russisch oder Estnisch erforderlich. Mindestalter bei Einreise 10 Wochen.
Finnland
Impfbestimmungen wie üblich. Die Einreise aus EU-Ländern darf auch unmittelbar nach Impfung erfolgen.
Frankreich
Impfbestimmungen wie üblich. Die Tiere müssen durch Mikrochip oder Tätowierung identifizierbar sein. Bei Einreise von mehr als 3 Tieren jünger als 3 Monate ist eine Sondergenehmigung des Ministère de l'Agriculture, Paris erforderlich.
Griechenland
Impfbestimmungen wie üblich.
Großbritannien und Nordirland
folgende Dokumente sind mitzuführen:
- Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung im Pets-Zertifikat über die erfüllten Anforderungen (Mikrochip, Impfung, Bluttest)
- Tierärztliche Bescheinigung über die Behandlung gegen Parasiten
- Erklärung des Besitzers, wonach das Tier in den letzten 6 Monaten vor der Einreise nicht in einem Land außerhalb der EU/EFTA-Staaten gewesen ist (Aktuelle Informationen erhältst Du über die britische Botschaft.)
Verbotene Hundetypen:
- Pitbull Terrier
- Japanese Tosa
- Dogo Argentino (argentinische Dogge)
- Fila Brazilier
Irland
Die Einreise nach Irland ist nur über England und unter Einhaltung des PETS möglich.
Italien
Amtstierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis. Anerkannt wird ein 11-monatiger Impfschutz. Impfung vor mindestens 20 Tagen. Das Gesundheitszeugnis hat eine Gültigkeit von 30 Tagen. Maulkorb und Leine sind mitzuführen.
Kroatien
Impfbestimmungen wie üblich. Eine tierärztliche Untersuchung kann gegen Entgelt auch an der Grenze vorgenommen werden.
Lettland
Hunde müssen gegen Tollwut, Staupe, Virus-Hepatitis, Leptospirose, sowie Parvovirose geimpft sein. Impfbestimmungen wie üblich.
Litauen
Für die Einreise ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Hunde müssen gegen Tollwut, Staupe, Virus-Hepatitis, Leptospirose, sowie Parvovirose geimpft sein. Die Impfungen müssen mindestens 14 Tage und höchstens 6 Monate vor Einreise durchgeführt und im Internationalen Impfpass vermerkt sein.
Luxemburg
Impfbestimmungen wie üblich. Bei Tieren unter 3 Monaten ist eine Impfung nicht obligatorisch.
Niederlande
Impfbestimmungen wie üblich.
Norwegen
Die Tiere müssen bei der Einreise von einer tierärztlichen Bescheinigung mit Unterschrift eines praktischen Tierarztes begleitet sein. Ein Hund muss bei der Einreise mindestens 7 Monate alt sein.
Die tierärztliche Bescheinigung besteht aus der Gesundheitsbescheinigung (Teil 1) und der Impfbescheinigung (Teil 2). Die Gesundheitsbescheinigung ist maximal 10 Tage für die Einreise und muss von einem Tierarzt unterschrieben sein. Die Bescheinigung dient zum Nachweis darüber, dass das Tier keine ansteckenden Krankheiten hat, gegen Tollwut, Staupe und Leptospirose geimpft ist und dass eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) durchgeführt worden ist. Im Laufe der ersten 7 Tage nach Ankunft in Norwegen muss das Tier nochmals von einem Tierarzt gegen Bandwürmer behandelt werden.
Die Impfbescheinigung wird auf Grundlage der originalen Impf- und Blutprobendokumente ausgeschrieben und soll von einem Tierarzt vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Sie ist genauso lang gültig wie die Impfungen bzw. die Ergebnisse der Blutuntersuchungen.
Identifikation: durch lesbare Tätowierungen oder durch einen implantierten Mikrochip. Die Indentitätsnummer muss in sämtlichen Impfbescheinigungen und in dem Blutprobenergebnis des untersuchenden Labors angegeben sein. Der Mikrochip sollte ISO-Standart besitzen, ansonsten muss eigenes Lesegerät mitgeführt werden. Desweiteren wird eine Erklärung benötigt, dass das Tier in den letzten 6 Monaten nicht an einem Ort außerhalb der EU/EFTA-Staaaten gehalten wurde.
Österreich
Impfbestimmungen wie üblich. Maulkorb und Leine müssen mitgeführt werden.
Polen
Zum internationalen Impfpass ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 7 Tage, erforderlich.
Portugal
Amtstierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis. Leinen und Maulkorbpflicht. Hunde dürfen weder in die Restaurants, noch an Strände, noch in Bussen des öffentlichen Nahverkehrs mitgenommen werden. Mit der staatlichen Eisenbahn und mit Fähren dürfen Hunde jedoch mitgenommen werden.
Rumänien
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage) erforderlich.
Russische Förderation
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage.
Schweden
Einfuhrerlaubnis: Das Tier benötigt eine Einfuhrerlaubnis, die beim schwedischen Zentrallandwirtschaftsamt (Animal Disease Control Division, Swedish Board of Agriculture, SE-55182 Jönköping, Schweden) zu beantragen ist. Der Zahlungsbeleg wird zusammen mit Name, Adresse, Identifikation des Tieres, Ausgangsland und dem Datum der voraussichtlichen Ankunft in Schweden an das Amt gesandt. Mit diesem Beleg können bis zu 10 Hunde innerhalb eines Jahres eingeführt werden.
Impfbescheinigung: Tiere müssen vor der Impfung gechippt werden und gegen Tollwut, Leptospirose und Staupe geimpft sein.
Schweiz
Ein tierärztliches Tollwutimpf- und Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder Rute ist bei Tieren jünger als 5 Monate verboten. Beim Durchreiseverkehr mit der Bahn oder dem Flugzeug ist kein Tollwutimpfzeugnis erforderlich.
Slowakische Republik
Hunde sind gegen Tollwut, Staupe, infektiöse Hepatitis und Parvovirose zu impfen - das tierärztliche Gesundheitszeugnis ist in den Internationalen Impfpass einzutragen, letzteres darf höchstens 3 Tage zuvor ausgestellt worden sein. Außerdem wird eine Zecken- und Bandwurmbehandlung empfohlen.
Slowenien
Hunde müssen zusätzlich zu Tollwut gegen Staupe geimpft sein. Diese Impfung muss mindestens 15 Tage und darf höchstens 6 Monate zurückliegen.
Spanien
Internationaler Impfpass mit Herkunfts- und Gesundheitsbescheinigung mit amtstierärztlichem Zeugnis, nicht älter als 10 Tage.
Tschechische Republik
siehe Slowakische Republik
Türkei
Internationaler Impfpass mit Tollwut Impfbescheinigung und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis. Die Impfbescheinigung muss mindestens 14 Tage und darf höchstens 6 Monate alt sein. Das Gesundheitszeugnis darf nicht früher als 2 Tage vor Reisebeginn ausgestellt sein.
Ungarn
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 8 Tage und Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Impfbestimmungen wie üblich. Die Impfung gegen Staupe ist vorgeschrieben und muss entweder im Gesundheitszeugnis oder im Internationalen Impfpass vermerkt sein.
Tierärzte vor Ort in Main-Kinzig-Kreis können Dir bei der Ausstellung der Dokumente, eines Impfpasses und EU-Reisepasses für Tiere helfen. So kannst Du problemlos in den Urlaub mit Deinem Hund starten. Falls Du den Hund doch nicht ins Ausland mitnehmen möchtest, so kannst Du Dich in unserem Ratgeber zu Hundepensionen über eine weitere Alternative informieren.
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08.02.2022
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